
Willkommen bei der Josef Erhard GmbH! Seit mehr als 30 Jahren sind wir der Ansprechpartner in Sachen Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau, Pflaster- und Baggerarbeiten, ansässig in Gernlinden im Landkreis Fürstenfeldbruck bei München.
Die Firma Josef Erhard GmbH hat klein angefangen, ist kontinuierlich gewachsen und verfügt heute über einen umfangreichen Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätepark. Die 17 Mitarbeiter zeichnen sich durch Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit aus. Josef Erhard startete das Unternehmen im Jahr 1994. Dessen Sohn Christian stieg 2012 geschäftsführend in den Betrieb mit ein und leitet diesen seit 2022.
Längst sind wir nicht nur im Großraum Fürstenfeldbruck, sondern auch im Stadtgebiet München und den umliegenden Landkreisen im Einsatz.
Gerne beraten wir Sie und erstellen ein unverbindliches Angebot, das auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Wir freuen uns auf Sie!

In unserem Spezialgebiet der Gartengestaltung, würden wir uns freuen, folgende Arbeiten für Sie übernehmen zu dürfen:
Pflaster- und Teerarbeiten, Trocken- und Natursteinmauern, Teichbau, Zaunbau, Hausgärten, Wege- und Parkplatzbau, Bepflanzungen, Rasenflächen und Terrassenverlegungen.

Benötigen Sie den richtigen Partner für die Herstellung von Baugruben, dem Abbruch eines Gebäudes oder dem Einbau von Entwässerungsleitungen und Sickergruben für Dachflächenentwässerungen. Auch Materialtransporte (Kies, Sand, Humus) für die eigene Baustelle übernehmen wir gerne.

Im großen Stil! Ob Gewerbegrundstücke, Ein- und Auffahrten oder große Parkplatzflächen: Wir sind Ihr Spezialist für Pflaster- und Teerarbeiten aller Art. Wirtschaftliche Großflächen müssen hochbelastbar sein. Bei uns bekommen Sie gute Qualität und eine kompetente Ausführung, die eine möglichst lange Haltbarkeit garantiert.
Wir finden für Sie die optimale Lösung – verlässlich, zeitsparend und solide.

KONTAKT
Josef Erhard GmbH
Berlepschstraße 8c
82216 Gernlinden
Telefon + 49 8142 15011
Fax +49 8142 16239
Downloads:
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft